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    Rechtliche Aspekte


Ist Kiffen erlaubt oder verboten? Gibt es Cannabisprodukte, die man frei und legal kaufen kann? Was passiert, wenn man gegen das Gesetz verstösst?
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Cannabis und Recht erfährst du auf dieser Seite. Ebenfalls kannst du dich über die Meinung des Feelok-Teams zur Droge Cannabis informieren.


Was sagt das Gesetz?

Laut Schweizerischem Betäubungsmittelgesetz ist Cannabis verboten. Konsum, Verkauf, Handel, Herstellung, Lagerung und Weitergabe sind nicht erlaubt. Das Verbot bezieht sich auf Cannabis als Rausch- und Betäubungsmittel. Produkte des Alltages wie Cannabispapier, Netze oder Duftsäckchen sind im Prinzip legal, abhängig von deren THC-Gehalt und davon, ob das Cannabis zum Drogenkonsum gebraucht werden kann. Legal sind solche Produkte nur dann, wenn deren THC-Gehalt unter 0.3 Prozent liegt und sich das Cannabis damit nicht als Betäubungsmittel verwenden lässt.

Im Betäubungsmittelgesetz sind auch die Konsequenzen und Strafen geregelt, falls jemand gegen das Gesetz verstösst. Das Rauchen eines Joints wird weniger hart bestraft, als der organisierte Handel mit Cannabisprodukten.

Wer bei einer Kontrolle mit einem Joint erwischt wird, muss in der Regel mit einer Verzeigung und einer Busse rechnen. Entscheidend ist die beschlagnahmte Menge. Falls dies beispielsweise für den Eigengebrauch bestimmtes Marihuana in einer Menge unter 30 Gramm ist, beträgt die Busse um die 250 Franken. Falls man ein zweites Mal erwischt wird, kann die Busse über 600 Franken liegen.

Nach oben ist das Strafmass offen, schwere Vergehen können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, welche auch Einträge ins Strafregister zur Folge haben. Bei organisiertem Handel mit Cannabisprodukten im grossen Stil können Bussen bis zu 1 Million Franken und Gefängnisstrafen von mehreren Jahren ausgesprochen werden.


Unterschiedliche Handhabung

Cannabis ist eine illegale Substanz. Dennoch ist es so, dass sich die Polizei nicht einheitlich verhält. Es passiert, dass sie manchmal nicht gross reagieren, wenn sie Kiffende antrifft. In seltenen Fällen kommt es beispielsweise vor, dass Polizisten den Joint einfach wegnehmen, eine Verwarnung aussprechen und dann weiter gehen. Im Allgemeinen nimmt es die Polizei aber genau und erstattet Anzeige.

Die Polizei hat zum Teil spezielle Anweisungen, bestimmte «leichte Fälle» nicht zu beachten. Das führt dazu, dass Kiffende in verschiedenen Kantonen der Schweiz unterschiedlich hart behandelt werden. In der Westschweiz werden Kiffende generell viel eher und stärker bestraft als in der Deutschschweiz. Insgesamt werden pro Jahr mehr als 30'000 Verzeigungen von der Polizei bearbeitet.


Entkriminalisierung - Was bedeutet das?

Heute sind Cannabisprodukte mit einem THC-Gehalt von über 0,3 Prozent verboten. Viele Leute wünschen sich jedoch einen toleranteren Umgang mit Cannabis.

Schon seit Jahren beschäftigen sich Politiker und Politikerinnen mit einer entsprechenden Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Zur Diskussion stand die Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums. Der Vorschlag beinhaltete, dass der Konsum von Cannabisprodukten keine kriminelle Handlung mehr darstellen solle. Anbau, Herstellung, Produktion und Handel hätten auch in einem neuen Gesetz weiterhin verboten bleiben sollen. Der Nationalrat hat im 2004 entschieden, nicht auf eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes einzutreten.
Das Komitee 'Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität' lancierte daraufhin die Volksinitiative 'Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz', kurz Hanfinitiative. Diese kam am 30. November 2008 zur Abstimmung vor das Volk und wurde hoch abgelehnt.

Die Probleme rund um Cannabis bleiben damit vorläufig ungelöst. Auf Grund der breiten Betroffenheit von Cannabisfragen in ihrem Alltag haben die pro juventute, der Lehrerverband (LCH) und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) sich auf ein mögliches Modell im Umgang mit Cannabiskonsum geeinigt. Das kombinierte Modell sieht eine Ordnungsbusse für erwachsene CannabiskonsumentInnen und eine enge Zusammenarbeit von Jugendanwaltschaft und Jugendhilfe bei Minderjährigen vor.
Die drei Verbände fordern die zuständige Kommission des Nationalrates auf, die Cannabisfrage aufzunehmen und zu behandeln und konkrete Vorschläge zu erarbeiten.

Damit bleibt wahrscheinlich für längere Zeit alles beim Alten, das heisst, dass der Cannabiskonsum vorläufig weiterhin verboten bleibt und bestraft werden kann.


Politische Standpunkte

In der Politik gibt es ganz verschiedene Ansichten bezüglich Drogenkonsum. So hat auch jede politische Partei eine etwas andere Sicht, wie man mit der Droge Cannabis umgehen sollte.

Für die Schweizerische Volkspartei (SVP) sind Drogen generell ein gesellschaftliches Übel, das es zu bekämpfen gilt. Verbote möchten sie ausbauen und konsequent durchsetzen. Eine andere Meinung haben die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grüne Partei. Für sie ist Cannabis nicht mit harten Drogen wie Heroin oder Kokain vergleichbar. Darum wünschen sie sich einen toleranten Umgang und möchten, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Die Christliche Volkspartei (CVP) und die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) haben ihre Haltung zur Gesetzesrevision geändert und sind uneins. Ein grosser Teil schiebt die Lösung der Probleme mit dem geltenden Recht vor sich her. Die Befürworter/innen beider Parteien, die sich für die Straffreiheit des Cannabiskonsums eingesetzt haben, konnten sich bis heute im Nationalrat nicht durchsetzen.


Das Strassenverkehrsgesetz

Am 1.1.05 ist das neue Strassenverkehrsgesetz in Kraft getreten. Für Cannabis im Strassenverkehr gilt dann neu die Nulltoleranz: Bekiffte Autofahrerinnen und Autofahrer werden künftig härter bestraft als betrunkene.

Bei Alkohol gilt ab 1. Januar 2005 die 0,5-Promille-Grenze, bei illegalen Drogen hingegen wird jeder nachgewiesene Konsum bestraft. Noch 48 Stunden nach einem Joint droht der Fahrausweis-Entzug.


Unser Standpunkt zur Cannabisentkriminalisierung

Die Haltung der Autorinnen und der Autoren des Cannabisprogrammes ist: «Nicht bagatellisieren, ernst nehmen, aber entkriminalisieren».

Wir sind der Meinung, dass der Konsum von Cannabisprodukten heute ein ernst zu nehmendes Problem ist. Einerseits herrscht eine grosse Verunsicherung in der Bevölkerung. Diese führt zu stark unterschiedlichen Ansichten über die Gefährlichkeit von Cannabis. Manche Leute verharmlosen das Kiffen, andere übertreiben die gesundheitlichen Schäden, und wieder andere sind im Umgang mit Cannabis hilflos.

Andererseits konsumieren heute mehr Jungendliche Cannabis, sie fangen früher damit an und sie konsumieren insgesamt mehr und häufiger als früher. Nicht selten findet der Konsum während der Schul-, Lehr- und Arbeitszeit statt. Das finden wir problematisch, weil sich Cannabis und Lernen einander ausschliessen. Ein Zuviel stellt, wie bei anderen Drogen, immer ein Problem dar. Ein früher Beginn mit dem Cannabiskonsum (das heisst vor dem 16. Lebensjahr) betrachten wir als zusätzliches Risiko.

Aus diesen Gründen möchten wir dir mit feelok Fakten zum Thema Cannabis vermitteln und dich anregen, dir Gedanken über das Kiffen zu machen. Wir möchten dir ein fundiertes Basiswissen vermitteln. Dadurch kannst du Risiken und Gefahren besser einschätzen und risikovolles Verhalten vermindern. Wir befürworten eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. In der Praxis zeigt sich, dass das Verbot sein Ziel verfehlt und nicht zu einer Verringerung des Cannabiskonsums führt.

Kiffer und Kifferinnen leiden jedoch unverhältnismässig unter den polizeilichen und strafrechtlichen Verfolgungen. Viele Jugendliche werden unnötigerweise in die Kriminalität gedrängt und mit anderen Drogensüchtigen gleichgesetzt. Unter solchen Umständen ist auch eine Drogenhilfe und –prävention eingeschränkt. Wenn die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums realisiert wird, werden wir uns dafür einsetzen, dass dies nicht falsch aufgefasst und Kiffen als harmlos angesehen wird.


 
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