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    Jugendschutz


Der jugendliche Körper ist noch in Entwicklung und reagiert empfindlich auf Alkohol. Darum gibt es in der Schweiz gesetzliche Bestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol schützen. Der so genannte Jugendschutz ist auch eine Botschaft an die Erwachsenen.

Er sagt Folgendes aus:

  • Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden.
  • Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.
  • Spirituosen, Aperitife und Alcopops dürfen nur an über 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.

Die Altersgrenzen 16/18 für den Alkoholverkauf sind im nationalen Gesetz verankert und gelten damit für die ganze Schweiz. Einzelne Kantone haben diese Bestimmungen verschärft. So gilt im Kanton Tessin für den Verkauf aller alkoholischen Getränke die Altersgrenze 18 – also auch für Wein und Bier. Ein ähnliches Gesetz ist auch in anderen Kantonen geplant.

Es gibt auch Unternehmen die eigene schärfere Regeln aufstellen. Z.B. verkauft Coop Alkohol generell erst an Jugendliche ab 18 Jahren.

Zum Jugendschutz gehören auch Bestimmungen zur Werbung für alkoholische Getränke: Es ist verboten, in irgendeiner Form Werbung für alkoholische Getränke zu machen, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.


 
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